GefallenerEngel hat geschrieben:Ich wusste gar nicht, dass man die Vermögensüberprüfung vermeiden kann. .
das hat mich ja auch gewundert - muss aber dazu sagen, dass es auch mit dem Behinderungsgrad 50 zu tun hat, den meine Tochter hat...
Das ist wohl bei Kindesunterhalt so- und ggf. auch Bundesland abhängig.
Elternunterhalt ist da wohl anders.
Nun warten wir erst mal ab, was der DRV schreibt - und dann kommt ggf. Teilhabe am Arbeitsleben....
Oder - mal sehen....
Auf jeden fall kann erst mal das Jobcenter nicht nerven, weil sie von da kein Geld mehr bekommt.
LG