Lebensmittelgutschein?

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Re: Lebensmittelgutschein?

Beitragvon schumi 12 » Di. 08.01.2013, 22:43

na ja war ja bloß gut gemeint wegen strom.so braust du nicks zahlen und die machen es.die antäge bekommst du auch im Internt.
schumi.bist du auch befreit von der gz
schumi 12
 

Re: Lebensmittelgutschein?

Beitragvon Schwerverliebt » Di. 08.01.2013, 22:47

Ich frage da morgen mal nach. ;)
Schwerverliebt
 

Re: Lebensmittelgutschein?

Beitragvon schumi 12 » Di. 08.01.2013, 22:50

was nach fragen wegen strom und GZ.GZ müstest du aber frei bekommen ich habe es auch.strom habe ich nicht aber da kenne ich leute in dresden die das machen.gut weiß jetzt ne ob das bei euch in der stadt giebt beim arbeitsamt.
guten nacht bis morgen
schumi 12
 

Re: Lebensmittelgutschein?

Beitragvon schmetterling » Mi. 09.01.2013, 12:54

Also einen Lebensmittelgutschein kannst du zur Not auch noch bei der caritas oder der Kirche bekommen!!

Wenn du hartz 4 bekommen wirst must du den Strom nur bei eurem Energieversorger anmelden.
Mit der Miete das ist ganz schlimm da musst du ganz ganz dringend mit deinem Vermieter reden und auch sagen das du bald unterstützung bekommst!!
Du bist noch unter 24 das ist ein Problem das Amt kann und wird dich zwingen wieder bei deinen Eltern einzuziehen ist dir das nicht möglich ( aus seelichen Gründen ) brauchst du ganz dringend eine Bescheinigung von deinem Therapeuten oder Pyschiater!!!
Die GEZ musst du auch bezahlen ab 1.1. 13 ist es so das alle zahlen müssen!! Nur ganz blinde nicht und sehbehinderte zahlen weniger auf Antrag aber das bist du ja beides nicht. Ob hartz4 empfänger auch den verminderten satz beantraqgen können weiss ich nicht. Aber du hast ja eh keinen Bescheid ohne geht daas nicht !!
schmetterling
 

Re: Lebensmittelgutschein?

Beitragvon schumi 12 » Mi. 09.01.2013, 17:14

Was willst du.ich habe dir gestern geholfen wegen dein problem.ich brauch keine hilfe.u kein doc oder so.ist doch sch. :twisted: :twisted:
schumi 12
 

Re: Lebensmittelgutschein?

Beitragvon DemonBeleth » Fr. 11.01.2013, 01:19

Hi

Leider muss ich dir mitteilen das meine beiden Vorposter leider nicht so viel Ahnung von der Materie haben. Ich beschäftige mich jeden Tag mit solchen Thematiken daher kann ich dir ein wenig weiter helfen.

Zum einen ist es so das diese 3 Monatsmieten die dir fehlen unmöglich was mit der Sache des Jobcenters zu tun haben können. Du hast ja laut eigenen Aussagen deinen Antrag im Monat 12 abgegeben. Spricht die beiden Monate zuvor hast du eigenst verschuldet nicht bezahlt und dazu wird dir auch keinerlei finanzieller Unterstützung zukommen. Erst ab Datum der Antragsstellung wird eine Rückzahlung genähmigt. Spricht du wirst in baldiger Kürze für Dezember und Januar deine Lebenserhaltungssätze sowie die Miete erhalten wenn dein Antrag genähmigt werden sollte.

Was die Lebensmittelgutscheine angeht so scheint es aktuell eine Änderung zu geben. Diese kann man wohl weiterhin erhalten aber allem Anschein nach als Darlehen. Spricht den Wert der Marken muss man angeblich dem Jobcenter wieder geben und wird in monatlichen Raten oder sogar ganz im folgenden Monat von den eigentlichen Leistungen abgezogen. Diese Information erhielt ich gestern aktuell aber ich weiß nicht ob da was dran ist. Wird sich aber noch zeigen da ich mich dort kundig machen werde.

GEZ Befreiung wirst du vom zuständigen Jobcenter zu 100% bekommen wenn du finanzielle Unterstützung erhälst. Spricht nicht glauben was kurze Zeit vor mir gepostet wurde das entspricht nicht der realität. Menschen die auf finanzielle Unterstützung vom Staat angewiesen sind oder als Härtefälle gelten, bekommen weiterhin eine Befreiung von der GEZ zugeteilt.

Strom zahlt die das Amt unter keinen Umständen. Aber die Heizkosten. Spricht wenn deine Heizung über Strom läuft bekommst du Anteilmäßig etwas von der Stromrechnung ersetzt. Dazu gibt es in jeder Komune verschiedene Satzungen. Das gleiche gilt für die Aufbereitung von Warmwasser aus dem Wasserhahn.

Ich wünsche dir viel Erfolg mit deinem Antrag und lass dir vom Amt nicht irgendwelche dinge erzählen. Die drücken sich vor Zahlungen wo es nur geht und das in 70% aller Fälle zu unrecht. Da muss man wirklich aufpassen.

Grüße
DemonBeleth
 

Re: Lebensmittelgutschein?

Beitragvon DemonBeleth » Fr. 11.01.2013, 01:21

schumi 12 hat geschrieben:Was willst du.ich habe dir gestern geholfen wegen dein problem.ich brauch keine hilfe.u kein doc oder so.ist doch sch. :twisted: :twisted:



Das stimmt den brauchst du nicht aber hat auch niemand behauptet. Keine Ahnung warum du sowas schreibst. Denn mit der Aussage kurz vor deinem Posting warst du absolut nicht gemeint und deine Antwort darauf geht meilenweit am Thema vorbei.
DemonBeleth
 

Re: Lebensmittelgutschein?

Beitragvon schmetterling » Sa. 12.01.2013, 17:36

Wer wissen hat braucht keine Ahnung erst einmal soviel!! Finde es auch schade das ich keine Vorstellung von dir finde und direkt angegangen werde von dir !!!

Mit der GEZ hattest Du noch nicht recht( da kwin Bescheid da ist) !!
Sozialhilfe
Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 bis 40) des SGB XII oder nach § 27 a oder 27 d BVG. Für die Befreiung muss ein aktueller Bewilligungsbescheid/Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder BVG vorgelegt werden.

Grundsicherung im Alter/Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter oder Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel (§§ 41 bis 46) des SGB XII. Auch hier wird ein aktueller Bescheid zur Vorlage verlangt.

Hartz IV:
Empfänger/innen von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) einschließlich Leistungen nach § 22 SGB II. Verlangt wird zur Rundfunkbeitragsbefreiung eine Bescheinigung über Leistungsbezug (Drittbescheinigung) oder ein aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II. Lesen Sie auch hier: GEZ Befreiung Hartz IV.

Mit der Miete hast du Teilrecht und zwar wenn sie ja 3 Monate im rückstand ist und für Dezember und Januar die Beantragung beim Vermieter vorlegt hat sie nur noch 1nen Monat Schulden und da lässt sich auch schneller ne Lösung finden mit dem Vermieter und da das Amt keinen Umzug zahlen will geben die auch meist noch ein Darlehn für Mietschulden.
Habe ja nicht behauptet das siee was geschenkt bekommt!!

zum Strom
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... n82009.php
und der rest war völlig richtig!!!
schmetterling
 

Re: Lebensmittelgutschein?

Beitragvon schumi 12 » Mo. 14.01.2013, 19:16

DemonBeleth hat geschrieben:
schumi 12 hat geschrieben:Was willst du.ich habe dir gestern geholfen wegen dein problem.ich brauch keine hilfe.u kein doc oder so.ist doch sch. :twisted: :twisted:



Das stimmt den brauchst du nicht aber hat auch niemand behauptet. Keine Ahnung warum du sowas schreibst. Denn mit der Aussage kurz vor deinem Posting warst du absolut nicht gemeint und deine Antwort darauf geht meilenweit am Thema vorbei.



und am ende klaubt ein doch so ne,wenn man was erzält :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry:
schumi 12
 

Re: Lebensmittelgutschein?

Beitragvon Herminchen » Mo. 28.01.2013, 00:53

So liebe Leute... Das kann doch mal gar nicht angehen in was für einem Ton hier mit einander gesprochen wird... Geht es nicht darum, jemandem zu helfen? Diskutieren okay, aber versucht bitte dabei nicht unfair zueinander zu werden... Damit ist niemandem geholfen... Also bitte versucht euch nicht an die Gurgel zu springen und antwortet in einem angemessenen Ton...


Jetzt mal eine kurze Frage...

Schwerverliebt? Wie alt bist du?

Vielleicht kannst du dir nämlich für genau solche Fragen eine Sozialarbeiterin vom Jugendamt stellen lassen...
Ich selber werde seit meinem 16ten Lebensjahr von einer solchen betreut und habe mit ihr alles erreicht...

Wäre vielleicht mal ne Idee...
Diese Leute haben eigentlich immer einen Plan, wie man etwas machen kann...

Viel Erfolg...
Wenn du fragen hast kannst du mich auch jeder Zeit anschreiben :)
Herminchen
 

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