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Verstöße gegen das Urheberrecht

BeitragVerfasst: Mi. 29.05.2013, 19:56
von GLaDOS
Unser Admin hat uns heute diesbezüglich aufgeklärt:

Es ist nicht richtig, daß die bloße Angabe des Autors oder eine Quellenangabe ausreicht, um dem Urheberrechtsgesetz in ausreichendem Maße Genüge zu tun.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ Maßgeblich hierfür sind vor allem die Unterabschnitte "Verwertungsrechte" und "Nutzungsrechte".
Der Urheber bzw. Rechteinhaber muß daher ausdrücklich einer Veröffentlichung zugestimmt haben. Darüber hinaus erlischt der Urheberrechtsschutz gemäß § 64 UrhG erst 70 Jahre nach Tod des Urhebers.
Ich muß daher die Moderatoren darum bitten, solche Rechtsverstöße in Zukunft nicht nur anzumahnen, sondern auch konsequent aus dem öffentlichen Bereich zu entfernen, da anderenfalls negative Folgen für den Seiten - Betreiber zu befürchten stehen, etwa in Form eines kostenbewehrten Unterlassungsanspruches durch den Urheber.