von Mulle » Sa. 10.01.2009, 19:56
normaler weise braucht der arzt die zustimmung der eltern, solange der pat. noch minderjährig ist. dazu sollte ein aufklärendes gespräch geführt werden. wenn jedoch gefahr in verzug ist und/oder die eltern zu einer adäquaten entscheidung im gesundheitssinne des kindes nicht in der lage sind, wird die entscheidung entweder mit einem vormund oder einem gerichtlich bestellten betreuer gefällt. dazu werden sich die parteien austauschen.
aber meist werden sich doch hoffentlich die eltern im sinne der gesundheit des kindes entscheiden!