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welche Leistungen bei Krankheit? Hartz4 ?

Verfasst:
Di. 15.12.2009, 21:56
von Holzi86
hallo an euch allen.
ich bin neu hier und bin psychisch krank. Mein Alter ist 23. Ich habe agoraphobie mit panikstörung und evtl. sogar adhs. das steht aber noch nicht fest. bin arbeitslos und beziehe alg2.
Meine Frage:
hab ich eigenltich anspruch auf sozialhilfe oder auf andere gelder so das ich dann nicht von hartz4 leben brauche?
das frage ich damit ich in ruhe gesund werden kann und nicht jeden monat zum berufsberater laufen muss.
danke euch
Re: welche Leistungen bei Krankheit? Hartz4 ?

Verfasst:
Di. 15.12.2009, 22:08
von fusselchen
hallo holzi,
ich denke zwischen sozialgeld u. hartz4 hast du nich sooo viel unterschied. leider......
selbst wenn du von sozialgeld leben mußt, gehts dir auch nicht besser, leider.....
liebe grüße von fusselchen...
Re: welche Leistungen bei Krankheit? Hartz4 ?

Verfasst:
Mi. 16.12.2009, 22:26
von TickTack
Hallo.
Ob du nen Anspruch auf Sozialhilfe hast kommt drauf an, ob du erwerbsfähig bist, also ob du mind. 3 Stunden am Tag arbeiten könntest und ob du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, wer also noch mit bei dir wohnt... Da du ALG bekommst geh ich mal von aus, dass du als erwerbsfähig eingestuft bist. Wohnst du alleine oder mit wem zusammen? Das spielt da auch noch mit rein.
Ob du noch andere Gelder beantragen kannst, weiß ich grad nicht genau. Auf jeden Fall hast du soweit ich weiß Anspruch auf bestimmte andere Dienstleistungen, aber das weiß ich nicht genau... Da können und müssen dir die Berater bei der Arbeitsargentur weiterhelfen.
Re: welche Leistungen bei Krankheit? Hartz4 ?

Verfasst:
Mi. 10.02.2010, 01:48
von kratzetatze
Es gibt finanziell überhaupt keinen Unterschied zwischen Harz 4 und Sozialgeld. Man muss nur andere Formulare ausfüllen, sonst nichts.
Zunächst solltest du vielleicht deinen Berater nach einer amtsärztlichen und psychologischen Untersuchung fragen. Bei der wird es festgestellt ob und in wiefern du arbeitsfähig bist. Wenn dir mind. 3 Stunden täglich zumutbar sind, kommst du nicht umhin und musst weiterhin regelmäßig zum Arbeitsamt latschen und Bewerbungen nachweisen. Wenn du als vermindert erwerbsfäig (3 bis unter 6 Stunden täglich) eingestuft wirst, hast du ev. Einspruch auf Rehamaßnahmen und musst vielleicht weniger Bewerbungen vorlegen.
Re: welche Leistungen bei Krankheit? Hartz4 ?

Verfasst:
Mi. 10.02.2010, 09:37
von fezzoletti
Ich glaube, wenn ärztlich feststeht, das man mind. ein halbes Jahr nicht länger als 2 Stunden am Tag arbeiten kann, dann fliegt man aus dem ALGII raus. Dann muss man Sozialhilfe beantragen. Was ich bei Sozialhilfe festgestellt habe, die sind um einiges unfreundlicher als die Arbeitsagentur.

Die Geldsumme, die man bekommt ist genauso hoch, bzw. niedrig.
Re: welche Leistungen bei Krankheit? Hartz4 ?

Verfasst:
Mi. 10.02.2010, 14:51
von Chenoah
Man könnte wirklich oft meinen, die müßten die Leute aus ihrer eigenen Tasche bezahlen. Ich fürchte, daß durch die momentane Hartz-Debatte das nicht gerade besser wird. Stolz ist man schließlich nicht drauf
