ich möchte dazu noch etwas ergänzen,
um anspruch auf diese leistung zu haben reicht nicht nur die deutsche staatsangehörigkeit,
die tat musste auf dem deutschem boden,schiff oder flugzeug passieren,
allen betroffenen,die den anspruch erfülen und wegen gesundheitlichen folgen
nicht mehr arbeiten können und die meisst lächerliche erwerbsminderungrente
beziehen,würde ich zum antrag auf OEG stellen raten,auch dazu kann man sich
bei weißen ring erkundigen und als gast in dem oeg thread in wiwa forum lesen, wo
viele tips dazu zu lesen sind(keine werbung für ein anderes forum)
