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TAXILLAN und METROPROLOL

BeitragVerfasst: Sa. 25.03.2006, 10:25
von Elisabeth
Kennt jemand die Wirkungen und vorallem nebenwirkungen von diesen medikamenten...

danke...

BeitragVerfasst: Sa. 25.03.2006, 10:33
von Lingenia
http://de.wikipedia.org/wiki/Metoprolol < das weiß ich nich obs richtig is, wurde in google anders geschrieben und übers andere find ich garnix Oo ...

Lingenia

BeitragVerfasst: Sa. 25.03.2006, 10:41
von Elisabeth
dass die mir das metroprolol geben wundert mich ehrlich gesagt bei der wirkung einer überdosierung...
naja, egal...

danke lin

BeitragVerfasst: Mi. 12.04.2006, 22:45
von unterwegs

Taxilan (Perazin)

BeitragVerfasst: Do. 20.04.2006, 12:38
von Ulli
Hallo Elisabeth,

es stimmt zwar, daß Perazin den gleichen Wirkstoff hat wie Taxilan, aber was da in der Wikipedia steht ist meiner Ansicht nach nciht ganz richtig, sondern Taxilan wird auch bei andern milderen Erregungszuständen z.B. Hypomanien oder Zyklothymien genommen und hat beileibe nicht die dramatische Wirkung, die dort beschrieben wird. Aber das hängt ja auch von der Person ab, die es bekommt, da die Medikamente zwar nicht auf jeden anders wirken, aber es doch Unterschiede gibt.

In welcher Dosis man es nimmt, spielt auch eine Rolle. Die Dosierung ist von 25 mg bis 400 mg möglich. Eine normale Dosis ist 100 mg.


Liebe Grüße Ulli

BeitragVerfasst: Do. 20.04.2006, 16:06
von x.
Auf www.roteliste.de steht: Sie haben eine Seite angewählt, die Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel enthält. Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) dürfen wir Ihnen diese Informationen nur zugänglich machen, wenn Sie den Fachkreisen (Ärzte, Zahnärzte und Apotheker) angehören.

Lieber Ulli, dadurch, daß Sie hier die Zugangsdaten mit Paßwort öffentlich preisgegeben haben, gibt es einen Konflikt mit dem Heilmittelwerbegesetz. Die Verwaltung dieser Seite sollte diese Zugangsdaten unverzüglich entfernen.

Dieser Hinweis von mir ist kostenlos; eine Abmahnung durch eine rechtsanwaltliche Vertretung wäre es nicht.


Mit freundlichem Gruße,
x.

roteliste

BeitragVerfasst: Do. 20.04.2006, 22:50
von Ulli
Hallo xonatas,

ich glaube nicht, daß da ein Konflikt entsteht.

Grüße Ulli

rote liste

BeitragVerfasst: Do. 20.04.2006, 23:03
von Ulli
Hallo x. ,

wieso steht dann die Anleitung schon seit über zwei Jahren unter dem Posting

Bitte um Arzneimittelliste

im Forum

krankenschwester

pharmakologie

???


http://www.krankenschwester.de/forum/ph ... html?pda=1

Gruss Ulli

BeitragVerfasst: Do. 20.04.2006, 23:29
von fezzoletti
Hmmmm, geht das schon wieder los? ROFL

Rote Liste

BeitragVerfasst: Do. 20.04.2006, 23:40
von Ulli
Ähem, ja, x. ist jemand aus dem Psychoatrieforum. Er hat die Gabe, aus pseudojustischen Spitzfindigkeiten, eine reale Panik zu erzeugen, ist aber kein Angehöriger der rechtsberatenden Berufe, darf sich also garnicht äußern.

Rotes Tuch

BeitragVerfasst: Do. 20.04.2006, 23:42
von Ulli
hihi

8)

BeitragVerfasst: Fr. 21.04.2006, 00:55
von Mr. X
Es ist eindeutig, was auf der Seite steht.

Da Sie es anscheinend nicht verstanden haben, wiederhole ich es gerne (in Großbuchstaben, damit es niemand übersehen kann):

Sie haben eine Seite angewählt, die Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel enthält. Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) dürfen wir Ihnen diese Informationen nur zugänglich machen, wenn Sie den Fachkreisen (Ärzte, Zahnärzte und Apotheker) angehören.

Die Tatsache, daß sich ein anderes öffentlich erreichbares Forum nicht daran hält, macht es nicht legaler.

Der Paßwortschutz wurde nicht ohne Grund eingerichtet.


Da der Verweis von Ulli schon wieder dagegen verstößt, da man, wenn man ihm folgt, dort die Zugangsdaten erfahren kann, muß ich die Verwaltung von Seelenkummer leider erneut bitten, auch diese entsprechende Stelle zu löschen.

Ansonsten sehe ich mich gezwungen, den Webmaster von www.roteliste.de zu informieren.


Mr. X (ich heiße nicht xonatas)



Post Scriptum: Der von mir zitierte Text stammt von der Seite selbst, ist eindeutig und auch ebenso eindeutig zu verstehen. Dafür muß man nicht dem Personenkreis der rechtsberatenden Berufe angehören. Außerdem habe ich hier keine Rechtsberatung getätigt; daher darf ich mich sehr wohl in dieser Form dazu äußern.

BeitragVerfasst: Fr. 21.04.2006, 01:02
von fezzoletti
Mein Gott habt ihr Probleme :roll:

BeitragVerfasst: Fr. 21.04.2006, 01:35
von Gast
http://transpatent.com/gesetze/hwg.html

Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG)



§ 1 [Anwendungsbereich] - Absatz (5):

(5) Das Gesetz findet keine Anwendung auf den Schriftwechsel und die Unterlagen, die nicht Werbezwecken dienen und die zur Beantwortung einer konkreten Anfrage zu einem bestimmten Arzneimittel erforderlich sind.

BeitragVerfasst: Fr. 21.04.2006, 02:03
von Mr. X
§ 1 [Anwendungsbereich] - Absatz (5):

(5) Das Gesetz findet keine Anwendung auf den Schriftwechsel und die Unterlagen, die nicht Werbezwecken dienen und die zur Beantwortung einer konkreten Anfrage zu einem bestimmten Arzneimittel erforderlich sind.


Das mag zwar möglicherweise auf Seelenkummer zutreffen, aber scheinbar nicht auf www.roteliste.de. Sonst würden sie das wohl nicht schreiben und so eine Paßwortkontrolle einbauen.