Hallo Veronica,
Ich hab mich mal grade über das Thema schlau gemacht, weil es mich auch interessiert.
Schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verschwiegenheitspflicht, die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Gerichten u.s.w.
Bei (gesetzlichen) Krankenkassen bin ich mir ziemlich sicher, daß die Dich aufnehmen müssen, egal ob Du als Arbeitnehmerin pflichtversichert bist, oder als Selbstständige freiwillig, unabhängig von bestehenden oder früheren Krankheiten. Wie es bei privaten Versciherungen aussieht weiß ich allerdings nicht.
Daß Dein Therapeut Dir die Einsicht in den Antrag verweigert halte ich persönlich für starken Tobak. Lass Dir doch von ihm mal detailliert erklären und begründen, warum er sich weigert. Und wenn er darauf wieder ausfällig werden sollte (was für einen Therapeuten eigentlich an sich schon kein besonders tolles Verhalten ist) oder die Erklärung für Dich keinen Sinn ergibt würde ich mir eine zweite Meinung einholen und vielleicht sogar über einen Wechsel zu einem anderen Therapeuten nachdenken, aber das musst Du dann natürlich selbst abwägen, das hängt auch vom sonstigen Verhältnis zu deinem Therapeuten ab.
Ssoweit ich das im Netz herausgefunden habe hast Du definitiv das Recht, spätestens nach schriftlichem Antrag bei Deinem Therapeuten (falls er sich quer stellt) und in seinem Beisein in deine Akten Einsicht zu nehmen, so lange nichts vertrauliches über Andere darin steht.
Das ist jetzt natürlich kein professioneller rechtlicher Rat (den kann Dir nur ein Anwalt geben) sondern das was ich weiß und im Netz herausgefunden habe, also mache Dich bitte auch noch bei anderen Quellen kundig. Du kannst zum Beispiel bei deiner Krankenkasse fragen, die dürften sich mit Patentenrechten ganz gut auskennen, mein KK hat mir da schonmal geholfen. Oder natürlich ein Anwalt, aber der kostet leider ganz gut Geld.
Viel Glück!
Markus