Schattenbilder

Hier könnt Ihr den anderen Usern Eure kreative Seite zeigen, wenn Ihr z.B. gerne fotografiert, zeichnet, malt oder in anderer Form "künstlerisch aktiv" seid.
Ganz wichtig: Falls Ihr Werke von anderen Personen als Euch selbst zeigt, müsst ihr auf jeden Fall darauf achten, dass Ihr keine Copyright-Rechte verletzt und die andere Person ggfs. damit einverstanden ist.

Re: Schattenbilder

Beitragvon Leo » Di. 14.09.2010, 18:10

Osiris, das stimmt in so weit bis auf das © ^^ veröffentlichen ja aber nicht als sein © zu versehen.
Leo
 

Re: Schattenbilder

Beitragvon ehem. User O. » Di. 14.09.2010, 18:16

(auf Wunsch des Verfassers entfernt)
ehem. User O.
 

Re: Schattenbilder

Beitragvon Mulle » Di. 14.09.2010, 19:12

vielleicht hilft das euch weiter:
http://www.www-kurs.de/urheber.htm
Mulle
 

Re: Schattenbilder

Beitragvon Schatten » Sa. 25.09.2010, 11:50

Das "Copyright" (zu den Anführungsstrichen siehe unten) bezieht sich immer auf das Bild als solches, nicht auf das Abgebildete. Deshalb darfst du auch keine Fotos von Gegenständen, die dein Eigentum sind, verwenden, wenn du das Bild nicht selbst gemacht hast.

Abgesehen von allem ist das (C) in Deutschland vollkommen wertlos, da es sich auf die US-amerikanische Urheber- und Nutzungsrechtsregelung bezieht. In Deutschland macht es keinen Unterschied, ob man dieses Zeichen setzt oder nicht - ein Bild oder ein Text darf auch ohne diesen Hinweis nicht kopiert werden, wenn der Urheber und/oder Inhaber der Nutzngsrechte dies nicht ausdrücklich erlaubt hat (das Fehlen eines Verbotes ist keine Zustimmung!).

Zum Unterschied Urheberrechte udn Nutzungsrechte: Das Urheberrecht hat nach dem Deutschen Rechtssystem immer derjenige, der etwas auch tatsächlich gemacht hat, sei es einen Text geschrieben, etwas Fotografiert etc.; das Nutzungsrecht ist aufgeteilt in verschiedene Bereiche und kann vollständig oder in Teilen abgegeben werden. Beispielsweise kann ein Bild zur nicht-kommerziellen Nutzung freigegeben sein, aber eine kommerzielle Nutzung ist dennoch ein Verstoß gegen das Nutzungsrecht (das bis auf Weiteres beim Urheber liegt). Um ein anderes Beispiel zu nennen: Ein Verlag kann die Nutzungsrechte an einem Text bekommen, um diesen zu veröffentlichen, es muss aber abgeklärt sein, inwieweit der Verlag eigenmächtig den Text dritten anbieten darf oder eigenmächtig über eine Verfilmung entscheiden darf.

Anders sieht es aus, wenn es um fotografierte oder auch nur beschriebene Personen geht (wenn es sich eindeutig um eine bestimmte Person handelt), da ohne EInverständniserklärung der entsprechenden Person deren Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Bei Bildern und Fotos spricht man vom "Recht am eigenen Bild".

Ganz so einfach ist das Urheberrehct nämlich nicht, v.A., wenn man die nationalen Unterschiede bedenken muss. ;)

@ Mulle:

Danke für den Hinweis mit dem Licht, ich werde mal sehen, ob sich da noch etwas machen lässt. :)
Schatten
 

Re: Schattenbilder

Beitragvon Mulle » Sa. 25.09.2010, 18:42

na schau mal!
Mulle
 

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