ihrwisstwer... hat geschrieben:so...Ausbildung heut mein letzter Tag ...ich breche ab...bin leicht psychotisch...vater (mein Betreuer) wird mich in die Psychiatrie bringen...eine Klinik die unter Betroffenen dafür bekannt ist, Zwangsbehandlung (Spritzen usw...) durchzuführen...naja dann gut nacht ...ich werd euch nie vergessen...
b.
Hallo b.
Du hast ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und das gilt auch für Spritzen und das Einführen von Medikamenten gegen deinen Willen, was eine Körperverletzung darstellt (auch für Ärzte).
Eine Zwangsbehandlung ist nur dann erlaubt, wenn zu befürchten steht, dass ein Auslassen zu einer lebensbedrohenden Gefährdung deiner Person oder zu einer "Störung der öffentlichen Sicherheit" führen würde. So etwas dürfen aber nicht die normalen Ärzte allein feststellen, sondern muss durch einen Amtsarzt bestätigt werden
und zusätzlich durch einen Beschluss eines Richters, der den Betroffenen persönlich anhören muss und die Verhältnismäßigkeit der Zwangsbehandlung bestätigen muss, angeordnet werden.
Und wieso möchtest du deine Ausbildung abbrechen?
Du bist krank und kranke Menschen haben einen Anspruch auf
Krankschreibung.
Danach kannst du doch deine Ausbildung fortsetzen, wenn du nach dem Klinikaufenthalt wieder stabil bist.