von Kleiner Elefant » Mi. 23.03.2016, 13:31
Ich hatte vorhin das Gespräch bei einer Beratungsstelle, die hilft, den Antrag auszufüllen.
Ich versuche, das zusammenzufassen. Ob was Neues dabei ist, weiß ich nicht, ich kann mich gerade schwer konzentrieren und sortieren...
* Es ist gut, wenn man beim Punkt "psychotherapeutische Maßnahmen" auch Klinikaufenthalte/Psychiatrieaufenthalte mit angibt
* Hilfreich ist auch der aktuellste Kurzentlassbericht, sollte einer vorhanden sein
* Ein Schrieb von der Thera/Klinik mit Diagnosen ist auch hilfreich, weil die dann schneller wissen, dass da Behandlungsbedarf ist und auch schon was gelaufen ist/läuft
* Sollte man z.B. die Übernahme der Kosten für eine Kunsttherapie (dafür habe ich mich entschieden) beantragen, ist es hilfreich, wenn man eine Therapeutin sucht, ein Gespräch führt und wenn man sich für diese Person entscheidet, von ihr einen groben Behandlungsplan, in etwa die Stundenanzahl und die genauen Kosten pro Stunde zusammenfassend aufschreiben lässt und das dann dem Antrag beilegt
* Es ist gut und okay, wenn man ganz großzügig die Stunden beantragt. Also bei Kunsttherapie statt 96 Stunden für 2 Jahre ruhig 200 Stunden oder so.
* Um nicht das Problem zu haben, dass die Therapeutin ihre Preise erhöht, solange der Antrag läuft, kann man in Klammern einen Maximalbetrag schreiben, damit die wissen, dass es höchstens 100€ z.B. sein werden pro Stunde
* Wenn man sich bei einer Fachberatungsstelle zum Antrag beraten lässt und den Stempel in den Antrag drückt, kriegt die Beraterin 100€ und der Antrag geht etwas schneller durch, weil die dann nicht jedes Wort drei Mal lesen, da eine Fachperson ja schon drübergeschaut hat. Finde ich eine tolle Sache mit den 100€. Tut mir nicht weh und die kriegen mal was extra
* Das Opferentschädigungsgesetzt (OEG) greift vorrangig, also zuerst OEG, dann der Fonds. Hat man die Leistung nicht über das OEG beantragt, ist es gut, zu schreiben, warum.
Ich habe geschrieben: "Die Hilfe durch das OEG zu beantragen ist für mich aufgrund meiner emotionalen Situation und psychischen Verfassung zur Zeit nicht möglich". Damit umgeht man dieses OEG-Verfahren, und der Fonds kann greifen. So ist man nicht gezwungen, den Täter anzuzeigen und ein Gerichtsverfahren über sich ergehen zu lassen
* Sollte die Therapieform eine sein, die nicht durch Krankenkassen übernommen wird, wie z.B. Kunsttherapie, ist es hilfreich, auch das in einem Satz als Begründung zu schreiben --> "Die Krankenkassen übernehmen keine Kunsttherapie", das reicht schon
* Sollten die Preise erhöht oder runtergeschaubt werden, kriegt man das bei Eigenzahlung zurück bzw. wird der Rest ebenfalls von denen gezahlt
* Wichtig ist, dass der Antrag abgegeben ist. Es kann was nachgereicht werden, aber hauptsache, es ist innerhalb der Frist bei denen
* Empfohlen wird, das per Einschreiben zu verschicken, da eine Rückmeldung mit der anonymisierten Nummer des Falls erst nach 3 - 4 Wochen kommt, sodass ein erneutes Abschicken zeitlich knapp wäre
Ob da jetzt was Neues dabei war, weiß ich nicht.... das war so in etwa das, was sie mir an Infos gegeben hat.