Es ist eindeutig, was auf der Seite steht.
Da Sie es anscheinend nicht verstanden haben, wiederhole ich es gerne (in Großbuchstaben, damit es niemand übersehen kann):
Sie haben eine Seite angewählt, die Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel enthält. Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) dürfen wir Ihnen diese Informationen nur zugänglich machen, wenn Sie den Fachkreisen (Ärzte, Zahnärzte und Apotheker) angehören.
Die Tatsache, daß sich ein anderes öffentlich erreichbares Forum nicht daran hält, macht es nicht legaler.
Der Paßwortschutz wurde nicht ohne Grund eingerichtet.
Da der Verweis von Ulli schon wieder dagegen verstößt, da man, wenn man ihm folgt, dort die Zugangsdaten erfahren kann, muß ich die Verwaltung von Seelenkummer leider erneut bitten, auch diese entsprechende Stelle zu löschen.
Ansonsten sehe ich mich gezwungen, den Webmaster von
www.roteliste.de zu informieren.
Mr. X (ich heiße nicht xonatas)
Post Scriptum: Der von mir zitierte Text stammt von der Seite selbst, ist eindeutig und auch ebenso eindeutig zu verstehen. Dafür muß man nicht dem Personenkreis der rechtsberatenden Berufe angehören. Außerdem habe ich hier
keine Rechtsberatung getätigt; daher darf ich mich sehr wohl in dieser Form dazu äußern.